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Nationalparks und Lanschaftsschutzgebiete
Tatry-Fellows Natur & Umwelt Nationalpark & LSG

Besucherordnung der Nationalparks

Zum Schutz der Natur und der Besucher vor Gefahren in einem Hochgebirge bestehen auf dem Gebiet des Tatra-Nationalparks zum Teil einschneidende Vorschriften und Anordnungen, deren Befolgung einem jeden Besucher dringend angeraten sind.

Diese Vorschriften sind in der "Besucherordnung des TANAP", veröffentlicht in der Fassung des Gesetzes des slowakischen Nationalrates über den Natur- und Landschaftsschutz Nr. 287/1994, sowie in einem Verzeichnis der saisonseitig gesperrten Touristenpfade enthalten.

Grundsätzlich dürfen innerhalb des Nationalparks nur öffentliche Strassen bzw. offiziell markierte Wege und Wanderpfade benutzt werden, soweit diese nicht während bestimmter Zeiträume gesperrt sind. Ausnahmen hiervon gelten nur in den einzelnen Siedlungsgebieten und deren unmittelbarem Umfeld, bei Führungen eines zugelassenen Bergführers und für ausgewiesene Mitglieder eines nationalen Alpenvereins (SAC, DAV, ÖAV, CAF, CAI).

Vergleichbare Regelungen gelten ebenfalls in den übrigen Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten.

Allgemeine Bestimmungen

  • Das Betreten von Naturschutzreservaten innerhalb und außerhalb des Tatra-Nationalparks ist allen Personen untersagt, außer wenn offizielle markierte Wege vorhanden sind.
  • Das Verlassen der offiziell markierten Wanderwege außerhalb der Siedlungsgebiete, das Anlegen und Begehen von Abkürzungen bzw. Umgehungen ist untersagt. Soweit offiziell markierte Wanderwege oberhalb der Waldgrenze verschneit sind, gelten diese als unmarkiert (Ausnahmen siehe nachfolgend).
  • Während der Zeit vom 01.11. - 15.06. sind alle Hochgebirgsübergänge und -Sättel sowie viele markierte Wanderwege in der Hohen Tatra mit Ausnahme der markierten Touristensteige zu den Berghütten geschlossen. Ebenfalls gesperrt ist der Zugang zu der Berghütte Chata Pod Rysmi.
  • Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen und markierten Radwegen erlaubt.
  • Fallschirmspringen und Paragliding ist beschränkt auf speziell ausgewiesene Gebiete.
  • Bergsteigen ist nur organisierten Kletterern in bestimmten Gebieten nach Anmeldung bei der TANAP-Bergrettung erlaubt.
  • Skifahren ist nur auf markierten und präparierten Pisten und Wegen möglich. Benutzt werden dürfen auch die markierten Wanderwege, aber Fußgänger haben dort Vorrang.
  • Camping und Parken von KFZ ist auf spezielle Plätze (markiert als Camping- oder Parkplatz) beschränkt. Übernachtungen in der Natur sind nicht erlaubt, auch nicht auf Straßen, Wegen oder Parkplätzen. Die Benutzung von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern außerhalb öffentlicher Wege ist verboten.
  • Das Pflücken und Sammeln von Pflanzen bzw. Pflanzenbestandteilen, einschließlich der Früchte (Beeren, Pilze, und Samen) ist verboten. Ausnahmen hiervon sind nur an festgelegten Orten und in der von der Verwaltung des Nationalparks festgelegten Zeit und mit der Bewilligung des zuständigen Schutzbezirkes möglich.
  • Das Töten, fangen oder sammeln von Tieren in allen ihren Entwicklungsstadien ist strengstens verboten. Der natürliche Lebensraum der Tiere darf nicht durch Lärm oder Fotografieren außerhalb der markierten Wege, durch Werfen mit Steinen und durch Füttern gestört werden.
  • Die Verunreinigung der Umgebung durch Abfälle, das Autowaschen, Ölwechsel, starker Lärm, offene Feuer außerhalb spezieller Zonen, das Schwimmen und Baden in Bergseen- und Flüssen, das Umlagern von Gestein, die Bildung von Steinhaufen und Verstecken ist verboten
  • Das Mitführen von Tieren, insbesondere Hunden ist im Nationalpark nicht erlaubt.
  • Allen Weisungen und Anordnungen von Bediensteten des Nationalparks (Nationalpark- und Naturschutzwächter, Forstbedienstete, Einsatzkräften des Bergrettungsdienstes) ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Verletzung der Regelungen in der Benutzerordnung ist entsprechend den gesetztlichen Vorschriften strafbar und wird mit erheblichen Bußgeldern geahndet.
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