Zum Schutz der Natur und der Besucher
vor Gefahren in einem Hochgebirge bestehen auf dem
Gebiet des Tatra-Nationalparks zum Teil einschneidende
Vorschriften und Anordnungen, deren Befolgung einem
jeden Besucher dringend angeraten sind.
Diese Vorschriften sind in der "Besucherordnung
des TANAP", veröffentlicht in der Fassung
des Gesetzes des slowakischen Nationalrates über
den Natur- und Landschaftsschutz Nr. 287/1994, sowie
in einem Verzeichnis der saisonseitig gesperrten Touristenpfade
enthalten.
Grundsätzlich dürfen innerhalb des Nationalparks
nur öffentliche Strassen bzw. offiziell markierte
Wege und Wanderpfade benutzt werden, soweit diese
nicht während bestimmter Zeiträume gesperrt
sind. Ausnahmen hiervon gelten nur in den einzelnen
Siedlungsgebieten und deren unmittelbarem Umfeld,
bei Führungen eines zugelassenen Bergführers
und für ausgewiesene Mitglieder eines nationalen
Alpenvereins (SAC, DAV, ÖAV, CAF, CAI).
Vergleichbare Regelungen gelten ebenfalls in den
übrigen Nationalparks und Landschaftsschutzgebieten.
Allgemeine Bestimmungen
Das Betreten von Naturschutzreservaten innerhalb
und außerhalb des Tatra-Nationalparks ist
allen Personen untersagt, außer wenn offizielle
markierte Wege vorhanden sind.
Das Verlassen der offiziell markierten Wanderwege
außerhalb der Siedlungsgebiete, das Anlegen
und Begehen von Abkürzungen bzw. Umgehungen
ist untersagt. Soweit offiziell markierte Wanderwege
oberhalb der Waldgrenze verschneit sind, gelten
diese als unmarkiert (Ausnahmen siehe nachfolgend).
Während der Zeit vom 01.11. - 15.06. sind
alle Hochgebirgsübergänge und -Sättel
sowie viele markierte Wanderwege in der Hohen Tatra
mit Ausnahme der markierten Touristensteige zu den
Berghütten geschlossen. Ebenfalls gesperrt
ist der Zugang zu der Berghütte Chata Pod Rysmi.
Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen
und markierten Radwegen erlaubt.
Fallschirmspringen und Paragliding ist beschränkt
auf speziell ausgewiesene Gebiete.
Bergsteigen ist nur organisierten Kletterern in
bestimmten Gebieten nach Anmeldung bei der TANAP-Bergrettung
erlaubt.
Skifahren ist nur auf markierten und präparierten
Pisten und Wegen möglich. Benutzt werden dürfen
auch die markierten Wanderwege, aber Fußgänger
haben dort Vorrang.
Camping und Parken von KFZ ist auf spezielle Plätze
(markiert als Camping- oder Parkplatz) beschränkt.
Übernachtungen in der Natur sind nicht erlaubt,
auch nicht auf Straßen, Wegen oder Parkplätzen.
Die Benutzung von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
außerhalb öffentlicher Wege ist verboten.
Das Pflücken und Sammeln von Pflanzen bzw.
Pflanzenbestandteilen, einschließlich der
Früchte (Beeren, Pilze, und Samen) ist verboten.
Ausnahmen hiervon sind nur an festgelegten Orten
und in der von der Verwaltung des Nationalparks
festgelegten Zeit und mit der Bewilligung des zuständigen
Schutzbezirkes möglich.
Das Töten, fangen oder sammeln von Tieren
in allen ihren Entwicklungsstadien ist strengstens
verboten. Der natürliche Lebensraum der Tiere
darf nicht durch Lärm oder Fotografieren außerhalb
der markierten Wege, durch Werfen mit Steinen und
durch Füttern gestört werden.
Die Verunreinigung der Umgebung durch Abfälle,
das Autowaschen, Ölwechsel, starker Lärm,
offene Feuer außerhalb spezieller Zonen, das
Schwimmen und Baden in Bergseen- und Flüssen,
das Umlagern von Gestein, die Bildung von Steinhaufen
und Verstecken ist verboten
Das Mitführen von Tieren, insbesondere Hunden
ist im Nationalpark nicht erlaubt.
Allen Weisungen und Anordnungen von Bediensteten
des Nationalparks (Nationalpark- und Naturschutzwächter,
Forstbedienstete, Einsatzkräften des Bergrettungsdienstes)
ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Verletzung der Regelungen in der Benutzerordnung
ist entsprechend den gesetztlichen Vorschriften strafbar
und wird mit erheblichen Bußgeldern geahndet.