Die Nationalparks der Tatra
entwickelten sich seit ihrer Gründung zu einem
unzertrennlichen Bestandteil der polnischen und slowakischen
Gesellschaft. Innerhalb der Nationalparks ist die gesamte Natur,
die Flora und Fauna in all ihren Ausprägungen
sowie der vorhandenen Vielfalt als Landschafts- und
Ruheraum geschützt. Obwohl der Naturschutz zu
den primären Aufgaben der Nationalparks zählt,
soll der Besucher nicht gänzlich aus dem Gebiet
dieser Schutzzonen ausgeschlossen werden. Für
die Kernzonen der Nationalparks gelten daher verschiedene
Zutrittsbeschränkungen, die innerhalb einer Besucherordnung festgeschrieben sind.
Die polnischen und slowakischen Nationalparks und Naturreservate basieren auf den jeweiligen
gesetzlichen Grundlagen der jeweiligen Länder.
Aufgrund der Anziehungskraft dieser Region stehen die hohen Ansprüche
an den Natur- und Lanschaftsschutz häufig mit den
wirtschaftlichen und ökonomischen Interessen der Tourismuswirtschaft in Konflikt.
Auch wenn derzeit noch keine ausgeprägte "Tourismusindustrie" existiert,
bleibt im Zuge der Integration in die Europäische Union (EU) zu erwarten, dass die
bisher mittelständig geprägte Tourismuswirtschaft nachhaltig
durch international tätige "Tourismuskonzerne" beeinflusst wird.
In diesem Kontext wird es zukünftig darauf ankommen, inwieweit der
Naturschutz im Nationalpark mit den wirtschaftlichen Interessen
in Einklang gebracht bzw. gehalten werden kann. Weder den Kernzonen der vorhandenen Nationalparks
noch dem Tatra-Vorland (Arwa, Liptau, und Zips) würde eine weitere wesentliche Steigerung
des Besucherstroms und die damit verbundene hemmungslose Erweiterung der touristischen Infrastruktur
gut bekommen. Der pseudo-zivilisatorische Ausbau einer Region hin zu einem "Erlebnis- und
Aktionstourismus" (am Vorbild vieler Regionen in West-Europa) würde zwangsläufig
zu einem Verlust des charakteristischen Aussehens dieses Gebietes, der ökologischen
Stabilität und nicht zuletzt der nationalen Identität infolge Verkümmerung nationaler
Kulturwerte führen.
Daher müssen im Rahmen der Bewirtschaftung der Nationalparks Indikatoren festgelegt werden, die eine
umweltverträgliche Nutzung der vorhandenen Naturressourcen sicherstellen und gleichzeitig die
berechtigten Interessen der Besucher nach Naturerlebnis und Erholung berücksichtigen.